I. Der Kläger erzielte im Jahr 1971 aus einem Baustoffgroßhandel und aus Industrievertretungen einen Umsatz von rund 7,3 Mio DM. Seinen in dieses Jahr fallenden 65.Geburtstag beging er mit zwei Veranstaltungen. In einer Feier am Vormittag bewirtete er in einem Lokal rund 200 geladene Geschäftsfreunde. Abends fand ein Zusammensein mit rund 35 Personen statt, die zu seinem Verwandten-, Bekannten- und Freundeskreis zählten.
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