UStG (1980) § 2 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2, 3, § 24 ;
Fundstellen:
BB 1993, 1580
BB 1993, 1857
BFHE 171, 129
BStBl II 1993, 696
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG (EFG 1990, 272),
BFH - Urteil vom 21.04.1993 (XI R 50/90) - DRsp Nr. 1996/9733
BFH, Urteil vom 21.04.1993 - Aktenzeichen XI R 50/90
DRsp Nr. 1996/9733
»1. Die nach dem MAVG vom 17. Juli 1984 (BGBl I 1984, 942) und der MAW (BGBl I 1987, 1699) jährlich ratenweise gewährten Vergütungen für die Aufgabe der Milcherzeugung sind Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG 1980.2. Unternehmen und Unternehmereigenschaft erlöschen erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem (aufgegebenen) Betrieb in Zusammenhang stehen.3. Die Anwendung des § 24UStG 1980 setzt voraus, daß der landwirtschaftliche Betrieb noch bewirtschaftet wird.«
Normenkette:
UStG (1980) § 2 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2, 3, § 24 ;
Gründe:
I.
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