BayObLG vom 21.01.1982
BReg 1 Z 122/81
Normen:
BGB § 1666 ;
Fundstellen:
FamRZ 1982, 638

BayObLG - 21.01.1982 (BReg 1 Z 122/81) - DRsp Nr. 1994/7442

BayObLG, vom 21.01.1982 - Aktenzeichen BReg 1 Z 122/81

DRsp Nr. 1994/7442

A. In jedem Fall setzt die Annahme einer Kindeswohlgefährdung eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr voraus, daß bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre.

Normenkette:

BGB § 1666 ;

Hinweise:

Ebenso: OLG Zweibrücken, FamRZ 1984, 931

B. a. Neben den Voraussetzungen eines der Eingriffstatbestände muß auch noch eine gegenwärtige Gefahr gegeben sein, die bei weiterer Entwicklung der Dinge eine erhebliche Gefährdung des leiblichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit erwarten läßt.