FG Saarland - Urteil vom 14.06.2023
1K 1264/19
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1;

Abzug als Vorsteuer für gesetzlich geschuldete Steuer für Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für ihr Unternehmen ausgeführt worden sind

FG Saarland, Urteil vom 14.06.2023 - Aktenzeichen 1K 1264/19

DRsp Nr. 2023/9373

Abzug als Vorsteuer für gesetzlich geschuldete Steuer für Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für ihr Unternehmen ausgeführt worden sind

Tenor

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Vermietung von bebautem Grundbesitz. Sie war im Streitjahr umsatzsteuerliche Unternehmerin und versteuerte ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten. Im Jahr 2016 veräußerte die Klägerin den kompletten inländischen Grundbesitz und stellte ihre unternehmerische Tätigkeit in Deutschland ein.