Streitig ist, ob der Beklagte zu Recht eine Vorsteuerberichtigung gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz - UStG - (jeweils in der im Streitjahr gültigen Fassung) zu Lasten der Klägerin vorgenommen hat.
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