FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.08.2021
2 K 2107/20
Normen:
UStG § 18 Abs. 9 S. 1, 3, 5;

Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für 2019 im Regelbesteuerungsverfahren hinsichtlich eines Anspruchs einer ausländischen Gesellschaft auf Vorsteuererstattung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.08.2021 - Aktenzeichen 2 K 2107/20

DRsp Nr. 2024/220

Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für 2019 im Regelbesteuerungsverfahren hinsichtlich eines Anspruchs einer ausländischen Gesellschaft auf Vorsteuererstattung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

UStG § 18 Abs. 9 S. 1, 3, 5;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für 2019 im Regelbesteuerungsverfahren hat, insbesondere ob ein Anspruch auf Vorsteuererstattung in Höhe von ... € besteht.

Die Klägerin ist eine am ... 2009 in B... gegründete und dort ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd.), deren Zweck der globale Handel mit Rohstoffen und dazugehörigen Transportleistungen sowie das globale Marketing ist.

Nachdem die Klägerin zunächst überwiegend im asiatischen Raum tätig gewesen war, kam es im Jahr 2018 erstmals zu einem in Deutschland steuerbaren Geschäft. Im April/Juni 2018 schloss die Klägerin mit der Lieferantin C... Ltd. und mit der Abnehmerin D... jeweils einen Rahmenvertrag über den (globalen) Verkauf von Liquified Petroleum Gas (im Folgenden: LPG).