FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 09.01.2009
1 V 4533/08
Normen:
UStG § 4 Nr. 17b; 6. EU-Richtline Art. 13 Teil A Abs. 1p;

Anforderungen an die Kfz-Ausstattung, die zur Umsatzsteuerfreiheit des Entgelts für Beförderung von Kranken führt

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2009 - Aktenzeichen 1 V 4533/08

DRsp Nr. 2009/4912

Anforderungen an die Kfz-Ausstattung, die zur Umsatzsteuerfreiheit des Entgelts für Beförderung von Kranken führt

Es ist im Rahmen einer summarischen Prüfung nach wie vor rechtlich zweifelhaft, ob der Ausbau der hinteren drei Sitzbänke, eine Auffahrrampe und Befestigungsschienen für Rollstühle ausreichen, um ein Fahrzeug als "eingerichtet" für den Transport von Kranken und Behinderten i.S.v. § 4 Nr. 17b UStG zu qualifizieren.

Tenor:

1. Der Bescheid vom 28. Juli 2008 über Umsatzsteuer 2005 wird in Höhe von Euro xx.xxx,xx sowie Zinsen in Höhe von Euro x.xxx und der Bescheid vom 9. September 2008 über Umsatzsteuer 2006 wird in Höhe von Euro xx.xxx,xx sowie Zinsen in Höhe von Euro xxx vorläufig von der Vollziehung ausgesetzt. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Aussetzung erfolgt ohne Sicherheitsleistung.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 17b; 6. EU-Richtline Art. 13 Teil A Abs. 1p;

Tatbestand:

I.

Zwischen den Parteien ist streitig, ob Beförderungsleistungen unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17b Umsatzsteuergesetz (UStG) fallen.