Die Klägerin betreibt in B ein Unternehmen für Maschinen- und Metallbau. Sie versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG.
Sie hat Arbeitskleidung für ihre Arbeitnehmer geleast und lässt sie bei der Leasingfirma reinigen. Die Arbeitnehmer werden mit monatlich 40 EUR an den Kosten der Gestellung und Reinigung der Berufskleidung beteiligt (Gesamtbetrag 3.920,00 DM in 2001, 2.001,37 EUR in 2002 und 1.145,20 EUR in 2003).
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