FG Münster - Urteil vom 20.01.2022
5 K 1179/19 U
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1;

Anspruch auf Geltendmachung des Vorsteuerabzugs eines Insolvenzverwalters über seine erbrachten Leistungen

FG Münster, Urteil vom 20.01.2022 - Aktenzeichen 5 K 1179/19 U

DRsp Nr. 2022/3063

Anspruch auf Geltendmachung des Vorsteuerabzugs eines Insolvenzverwalters über seine erbrachten Leistungen

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2018 vom 11.07.2019 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf - 5.342,05 € festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, in welcher Höhe der Kläger in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der Q GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) aus seiner Rechnung an die Schuldnerin über seine als Insolvenzverwalter erbrachten Leistungen den Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Gegenstand des Unternehmens der Schuldnerin war die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherrin für eigene oder fremde Rechnung sowie die Betreuung von fremden Bauvorhaben für fremde Rechnung. Die Bauvorhaben betrafen jeweils die Erstellung schlüsselfertiger Wohngebäude.