FG Köln - Urteil vom 19.03.2009
2 K 2233/07
Normen:
UStDV § 59; UStG § 18 Abs. 9 Satz 5;
Fundstellen:
EFG 2009, 1421

Anspruch auf Vorsteuervergütung; Antragsverfahren für im Ausland ansässige Unternehmer

FG Köln, Urteil vom 19.03.2009 - Aktenzeichen 2 K 2233/07

DRsp Nr. 2009/17551

Anspruch auf Vorsteuervergütung; Antragsverfahren für im Ausland ansässige Unternehmer

Ein ordnungsgemäßer Vergütungsantrag muss eine eigenhändige Unterschrift des Unternehmers aufweisen. Diesem Erfordernis entspricht ein Antragsformular dann nicht, wenn handschriftliche Ergänzungen vorgenommen wurden, ohne dass diese Ergänzungen durch die Unterschrift des Unternehmers oder ggf. einen Bevollmächtigten bestätigt worden sind.

Normenkette:

UStDV § 59; UStG § 18 Abs. 9 Satz 5;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin ein Anspruch auf Vorsteuervergütung im Vergütungszeitraum 2005 zusteht. Dabei ist insbesondere streitig, ob ein postalisch übersandter Telefaxausdruck einen ordnungsgemäßen Antrag darstellt.