FG Münster - Urteil vom 02.08.2015
15 K 718/12 U
Normen:
AO § 67 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 16b;

Anspruch des Betreibers einer Augenklinik auf teilweise Befreiung von der Umsatzsteuer

FG Münster, Urteil vom 02.08.2015 - Aktenzeichen 15 K 718/12 U

DRsp Nr. 2016/14981

Anspruch des Betreibers einer Augenklinik auf teilweise Befreiung von der Umsatzsteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 67 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 16b;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob sich die eine Augenklinik betreibende Klägerin für einen Teil ihrer in den Streitjahren erbrachten Leistungen auf eine Umsatzsteuerbefreiung berufen kann.