Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob sich die eine Augenklinik betreibende Klägerin für einen Teil ihrer in den Streitjahren erbrachten Leistungen auf eine Umsatzsteuerbefreiung berufen kann.
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