Auf die Berufung wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das am 05.01.2021 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise dahingehend abgeändert, dass der Urteilsausspruch zu II. 3. des landgerichtlichen Urteils wie folgt gefasst wird:
wird die Klägerin zu 1. verurteilt, an den Beklagten zu 2. 22.829,54 EUR Zug um Zug gegen Übergabe der von dem Beklagten zu 2. unterzeichneten Patentübertragungserklärung nach Anlage WRST 27 zu zahlen.
II.Die von den Beklagten zu 1. und 2. in zweiter Instanz erhobene Feststellungswiderklage wird als unzulässig abgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden wie folgt verteilt:
III. IV. V.
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