FG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.02.2023
1 K 147/20
Normen:
UStG § 17 Abs. 1;

Antrag auf Vorsteuerabzug aus verschiedenen Rechnungen und Steuerbefreiung für die Weiterberechnung von Mietkosten

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2023 - Aktenzeichen 1 K 147/20

DRsp Nr. 2024/5826

Antrag auf Vorsteuerabzug aus verschiedenen Rechnungen und Steuerbefreiung für die Weiterberechnung von Mietkosten

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 17 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist hauptsächlich, ob der Kläger die in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer schuldet. Daneben begehrt der Kläger den Vorsteuerabzug aus verschiedenen Rechnungen und die Steuerbefreiung für die Weiterberechnung von Mietkosten.

1. Der --vom Prozessbevollmächtigten steuerlich beratene-- Kläger betreibt ein Einzelunternehmen "A". Zweck des Unternehmens ist (...).

Der Kläger ist zudem Gesellschafter und Geschäftsführer der "B GmbH" und der "C GmbH". Das Einzelunternehmen und die beiden Gesellschaften bilden eine umsatzsteuerliche Organschaft, Organträger ist das Einzelunternehmen. Beide Gesellschaften haben ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr.

2. Der Kläger reichte die Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre am 02.12.2012 (für das Jahr 2009, berichtigt), am 08.01.2012 (für 2010) und am 12.11.2012 (für 2011) ein. Die Umsätze beliefen sich jeweils auf rd. XXX €.

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