Die Beteiligten streiten über die Vergütung von Vorsteuern in einer Gesamthöhe von 351.529,11 € für den Zeitraum Januar bis Dezember 2008.
Die Klägerin ist Unternehmerin mit Sitz in Dänemark.
Am 30.06.2008 stellte sie einen Vorsteuervergütungsantrag für den Zeitraum Januar bis März 2008 i. H. v. 134.681,06 €. Im Antrag war der Abschnitt 9 Buchst. a) nicht ausgefüllt und im Abschnitt 9 Buchst. b) war keine der Alternativen angekreuzt.
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