Der Kläger ist Trauerredner. Zwischen den Beteiligten ist die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 c Umsatzsteuergesetz (UStG) streitig.
Der Kläger ist als selbstständiger Trauerredner tätig und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Trauerfeier e.V. organisiert. Mit seinen Auftraggebern schließt er einen formularmäßigen "Vertrag Trauerredner" ab. In diesem Vertrag heißt es auszugsweise:
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