Unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids 2003 vom 13.12.2006, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.09.2007, wird die Umsatzsteuer 2003 auf ./. 1.331.627,22 EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 86% und der Beklagte zu 14%.
Die Revision wird zugelassen.
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