Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 284 der Abgabenordnung (= AO).
Der Kläger ist seit 1980 als selbständiger ... tätig. Seit 1992 kam der Kläger seiner Verpflichtung zur Zahlung der von ihm für seinen Betrieb geschuldeten Steuern nicht oder nur zum Teil nach, so daß der Beklagte wiederholt Beitreibungsmaßnahmen ergriffen hat. So hat das Wohnsitzfinanzamt des Klägers auf Ersuchen des Beklagten am 3. August 1998 in der Wohnung des Klägers einen fruchtlosen Pfändungsversuch unternommen.
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