Aufteilung der Vorsteuer aus den Herstellungskosten eines Blockheizkraftwerks bei Umsätzen, die der Regelbesteuerung und der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2014 - Aktenzeichen 9 K 3180/11
DRsp Nr. 2015/6184
Aufteilung der Vorsteuer aus den Herstellungskosten eines Blockheizkraftwerks bei Umsätzen, die der Regelbesteuerung und der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen
1. Betreibt der Steuerpflichtige ein Blockheizkraftwerk und einen Gartenbaubetrieb, liegt ein Unternehmen vor, in dem sowohl Umsätze getätigt werden, die der Regelbesteuerung (im Betriebsteil BHKW) als auch der Durchschnittssatzbesteuerung (im Betriebsteil Gartenbaubetrieb) unterliegen.2. Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1UStG sind nur diejenigen Vorsteuerbeträge abziehbar, die den außerhalb des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsteils ausgeführten Umsätzen zuzuordnen sind.3. Eine Aufteilung der Vorsteuer nach dem Verhältnis der produzierten und im jeweiligen Betriebsteil verbrauchten Leistung des Blockheikraftwerks in kWh entspricht nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten.4. Sachgerecht ist die Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis des Marktpreises der im Streitjahr produzierten Wärme- und Strommenge.5. Sollte sich der Sachverhalt in den auf die Streitjahre folgenden Jahren ändern, ist eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 15aUStG vorzunehmen.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.