FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.07.2002 3 K 67/99
Normen:
AO (1977) § 64 ; AO (1977) § 65 Nr. 1 ; AO (1977) § 65 Nr. 2 ; AO (1977) § 68 Nr. 9 ; BewG (1991) § 97 Abs. 2 ; KStG (1991) § 5 Abs. 1 Nr. 9 ; UStG (1991) § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG (1991) § 12 Abs. 1 ; UStG (1991) § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a ; UStG (1991) § 19 Abs. 1 Nr. 2 ; UStG (1991) § 19 Abs. 4 ; VStG § 3 Nr. 12 ;
Auftragsforschung des gemeinnützigen Betreibers eines Herz- und Rehabilitationszentrums als Zweckbetrieb; Körperschaftsteuer 1990-1993; Umsatzsteuer 1990-1993; Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1993; Vermögensteuer zum 1.1.1993; Aufhebung des Freistellungsbescheids 1993
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2002 - Aktenzeichen 3 K 67/99
DRsp Nr. 2002/17066
Auftragsforschung des gemeinnützigen Betreibers eines Herz- und Rehabilitationszentrums als Zweckbetrieb; Körperschaftsteuer 1990-1993; Umsatzsteuer 1990-1993; Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1993; Vermögensteuer zum 1.1.1993; Aufhebung des Freistellungsbescheids 1993
1. Ein als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein, der die Rehabilitation für Herz- und Kreislaufkranke fördern will und dazu ein Herz- sowie ein Rehabilitationszentrum betreibt, unterhält durch die daneben für Unternehmen der Pharma- und Geräteindustrie auf dem dem Gebiet der Pharmakologie und Kardiologie betriebene Auftragsforschung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
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