BGH - Urteil vom 01.02.1993
II ZR 106/92
Normen:
BGB § 705 ;
Fundstellen:
DRsp I(165)229b-d
NJW-RR 1993, 774
Vorinstanzen:
OLG Köln,
LG Köln,

Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

BGH, Urteil vom 01.02.1993 - Aktenzeichen II ZR 106/92

DRsp Nr. 1994/3735

Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch gemeinsame Leistungen zum Erwerb, Bau und zur Erhaltung eines Anwesens, das auf einen der Partner im Grundbuch eingetragen ist, beigetragen, können beim Auseinanderbrechen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch wenn ein ausdrücklich oder stillschweigend geschlossener Gesellschaftsvertrag nicht vorliegt, gesellschaftsrechtliche Grundsätze anzuwenden und damit Ausgleichsansprüche anzuerkennen sein.

Normenkette:

BGB § 705 ;

Tatbestand:

Die Parteien lebten in den Jahren 1980 bis 1987 zusammen. Sie streiten über Besitzrechte und über Ausgleichsansprüche des Beklagten wegen des Grundstücks H-straße 65-67 in K.