BFH - Urteil vom 15.03.1994
XI R 83/92
Normen:
UStG (1980) § 3 Abs. 2, § 4 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 ;
Fundstellen:
BB 1994, 1918
BFHE 175, 137
BStBl II 1994, 956
DStZ 1994, 668
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

Ausfuhrlieferungen im Rahmen eines Reihengeschäfts

BFH, Urteil vom 15.03.1994 - Aktenzeichen XI R 83/92

DRsp Nr. 1995/1165

Ausfuhrlieferungen im Rahmen eines Reihengeschäfts

»Ausfuhrlieferungen im Rahmen eines Reihengeschäfts setzen voraus, daß der Gegenstand der Lieferung unmittelbar in das Außengebiet befördert oder versendet wird.«

Normenkette:

UStG (1980) § 3 Abs. 2, § 4 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) verkaufte der Fa. G in der Schweiz zwei Offsetdruckmaschinen und eine Papierschneidemaschine zu einem Preis von insgesamt 271 300 DM und stellte diesen Betrag im Mai 1985 in Rechnung. Während sich die Maschinen noch beim Kläger befanden, verkaufte G die Maschinen an das deutsche Unternehmen A-KG in Bad 1, die ihrerseits die Maschinen an das US-amerikanische Unternehmen U und das schweizerische Unternehmen L veräußerte. Die A-KG beauftragte zwei Spediteure mit der Versendung der Maschinen, die - unbeschadet teilweiser Zwischenlagerung - unmittelbar aus dem Gewahrsam des Klägers mit dessen Wissen und Erlaubnis in den Gewahrsam der A-KG, die von G zur Abholung ermächtigt war, übergingen. Der Geschehensablauf stellte sich also wie folgt dar:

Kläger G (Schweiz)

A-KG (Abholung durch Spediteure; Gewahrsam der A-KG)

U USA + 1, Schweiz