FG Köln - Urteil vom 28.01.2016
1 K 2368/10
Normen:
KStG § 4 Abs. 1 S. 2; KStG § 4 Abs. 5; UStG § 2 Abs. 3;

Auskunftsanspruch eines privaten Entsorgungsunternehmens zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen eine Anstalt des öffentlichen Rechts

FG Köln, Urteil vom 28.01.2016 - Aktenzeichen 1 K 2368/10

DRsp Nr. 2018/2989

Auskunftsanspruch eines privaten Entsorgungsunternehmens zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen eine Anstalt des öffentlichen Rechts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 4 Abs. 1 S. 2; KStG § 4 Abs. 5; UStG § 2 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist der Auskunftsanspruch der Klägerin zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen die hier Beigeladene.

Die Klägerin betreibt in der Rechtsform der GmbH ein Entsorgungsunternehmen. Sie hat für die Städte K, H, M und P sowie die Gemeinden R und E zeitlich vor den Streitjahren 2006-2009 auf der Grundlage entsprechender Verträge private häusliche Abfälle bei den Haushalten in diesen Kommunen vor Ort abgeholt und zu Müllumladestationen bzw. Deponien gebracht. Die Klägerin rechnet über ihre Entsorgungsleistungen mit Umsatzsteuer zum regulären Umsatzsteuersatz ab.