BFH - Beschluss vom 31.03.2016
XI B 13/16
Normen:
EStG § 69; UStG § 27 Abs. 19;
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 1187
Vorinstanzen:
Sächsisches Finanzgericht, vom 04.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 V 1104/15

Aussetzung der Vollziehung auf § 27 Abs. 19 UStG gestützter Umsatzsteuer-Änderungsbescheide

BFH, Beschluss vom 31.03.2016 - Aktenzeichen XI B 13/16

DRsp Nr. 2016/9924

Aussetzung der Vollziehung auf § 27 Abs. 19 UStG gestützter Umsatzsteuer-Änderungsbescheide

NV: Bestehen ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit einer Norm des Umsatzsteuergesetzes mit dem Unionsrecht, ist für die Gewährung von Aussetzung der Vollziehung eines auf diese Norm gestützten Steuerbescheids kein besonderes Aussetzungsinteresse erforderlich.

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Umsatzsteuer-Änderungsbescheiden, die auf § 27 Abs. 19 UStG gestützt sind.

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 4. Januar 2016 6 V 1104/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

Normenkette:

EStG § 69; UStG § 27 Abs. 19;

Gründe