BayObLG - 04.04.1991 (BReg 1 a Z 53/90) - DRsp Nr. 1994/7258
BayObLG, vom 04.04.1991 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 53/90
DRsp Nr. 1994/7258
a. Eine drohende Pflichtverletzung im Sinne von § 1667 Abs. 1BGB kann auch darin gesehen werden, daß ein ordnungswidriger Verbrauch der dem Kind zustehenden Waisenrente sowie seines Sparguthabens zu befürchten ist. Ausreichend ist, daß eine derartige Pflichtverletzung nach den Umständen des Falles nicht ganz fernliegt.b. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darf eine Entziehung der gesamten Vermögenssorge nur dann angeordnet werden, wenn weniger einschneidende Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.