BayObLG vom 04.04.1991
BReg 1 a Z 53/90
Normen:
BGB § 1667 ;
Fundstellen:
FamRZ 1991, 1339
Rpfleger 1991, 415

BayObLG - 04.04.1991 (BReg 1 a Z 53/90) - DRsp Nr. 1994/7258

BayObLG, vom 04.04.1991 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 53/90

DRsp Nr. 1994/7258

a. Eine drohende Pflichtverletzung im Sinne von § 1667 Abs. 1 BGB kann auch darin gesehen werden, daß ein ordnungswidriger Verbrauch der dem Kind zustehenden Waisenrente sowie seines Sparguthabens zu befürchten ist. Ausreichend ist, daß eine derartige Pflichtverletzung nach den Umständen des Falles nicht ganz fernliegt. b. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darf eine Entziehung der gesamten Vermögenssorge nur dann angeordnet werden, wenn weniger einschneidende Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.

Normenkette:

BGB § 1667 ;
Fundstellen
FamRZ 1991, 1339
Rpfleger 1991, 415