BayObLG - 12.09.1991 (BReg 3 Z 143/91) - DRsp Nr. 1994/7244
BayObLG, vom 12.09.1991 - Aktenzeichen BReg 3 Z 143/91
DRsp Nr. 1994/7244
Wurde eine Ehe vor dem 29.3.1991 (dem Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung des BVerfG) geschlossen, so sind Verfahren über Anträge der Ehegatten, Einträge in den Personenstandsbüchern über ihren Ehenamen mit Rücksicht auf die Verfassungswidrigkeit des § 1355 Abs. 2 Satz 2 zu berichtigen, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung auszusetzen.