BayObLG - 26.06.1991 (BReg 1 Z 39/91) - DRsp Nr. 1994/7253
BayObLG, vom 26.06.1991 - Aktenzeichen BReg 1 Z 39/91
DRsp Nr. 1994/7253
Vor Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes muß geprüft werden, welche anderen Maßnahmen eine Trennung des Kindes von seinen Eltern erübrigen könnten. Das seit dem 1.1.1991 geltende Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet eine Reihe von Hilfen zur Erziehung. Im vorliegenden Fall wäre eine Erziehungsberatung und die sozialpädagogische Familienhilfe in Betracht gekommen. Diese Maßnahmen gehören zu den öffentlichen Hilfen, auf die § 1666 aBGB Bezug nimmt.