BayObLG - 30.07.1981 (1 Z 57/81) - DRsp Nr. 1994/7463
BayObLG, vom 30.07.1981 - Aktenzeichen 1 Z 57/81
DRsp Nr. 1994/7463
Das Kriterium "Gefährung des Kindeswohls" stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Bei der näheren Erläuterung dieses Begriffs ist nicht nur auf das augenblickliche oder vorübergehende Wohlbefinden des Kindes abzustellen. Vielmehr sollen die Voraussetzungen für eine gedeihliche altersmäßige Entwicklung in jeder Beziehung geschaffen werden, um dadurch eine allseitige und harmonische Enwicklung der gesamten Persönlichkeit des Kindes sicherzustellen.