Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Budgetassistenzleistungen des Klägers an seine Klienten von der Umsatzsteuer befreit sind, soweit die Klienten sie aus ihrem "Persönlichen Budget" (in den Streitjahren § 17 SGB IX; jetzt § 29 SGB IX) bezahlen.
Der Kläger ist von Beruf Kaufmann. Er war in den Streitjahren als Einzelunternehmer tätig unter der Firmierung "A-Gesellschaft". Seit Gründung seines Dienstleistungsunternehmens im Jahr 0000 wechselte er mehrmals seinen Tätigkeitsbereich, z.B. Neukundenakquise für Steuerberater, Buchhalter und Bilanzbuchhalter, Unternehmensberatung oder Arbeitsvermittlung. Im Jahr 0000 beschäftigte er ... Mitarbeiter und das Kerngeschäft bestand darin, selbständigen Unternehmern (z.B. kleine Handwerksbetriebe) in vielfältigen Geschäftsbereichen Hilfestellungen zu leisten (z.B. Kundenkontakte übernehmen).
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