FG Düsseldorf - Urteil vom 14.12.2022
5 K 2911/18 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Befreiung von erbrachten Budgetassistenzleistungen eines Unternehmers an seine Klienten von der Umsatzsteuer

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2022 - Aktenzeichen 5 K 2911/18 U

DRsp Nr. 2023/7294

Befreiung von erbrachten Budgetassistenzleistungen eines Unternehmers an seine Klienten von der Umsatzsteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Budgetassistenzleistungen des Klägers an seine Klienten von der Umsatzsteuer befreit sind, soweit die Klienten sie aus ihrem "Persönlichen Budget" (in den Streitjahren § 17 SGB IX; jetzt § 29 SGB IX) bezahlen.

Der Kläger ist von Beruf Kaufmann. Er war in den Streitjahren als Einzelunternehmer tätig unter der Firmierung "A-Gesellschaft". Seit Gründung seines Dienstleistungsunternehmens im Jahr 0000 wechselte er mehrmals seinen Tätigkeitsbereich, z.B. Neukundenakquise für Steuerberater, Buchhalter und Bilanzbuchhalter, Unternehmensberatung oder Arbeitsvermittlung. Im Jahr 0000 beschäftigte er ... Mitarbeiter und das Kerngeschäft bestand darin, selbständigen Unternehmern (z.B. kleine Handwerksbetriebe) in vielfältigen Geschäftsbereichen Hilfestellungen zu leisten (z.B. Kundenkontakte übernehmen).