I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist als freie Journalistin weit überwiegend für eine Rundfunkanstalt (X) tätig. Sie wird von X jeweils für einzelne Programmvorhaben verpflichtet.
Ihre Tätigkeit wurde von X nach Tagessätzen vergütet. Die Höhe und Anzahl der Tagessätze für die jeweils zu erbringende Leistung legte sie vor Beginn der Tätigkeit unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten bzw. aufzuwendenden Zeit fest. Die Klägerin konnte sodann entscheiden, ob sie die Leistung für dieses Entgelt ausführte. Für jede Produktion schloss die Klägerin mit X einen gesonderten so genannten "Mitwirkendenvertrag (Beschäftigungsvertrag)".
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|