FG Köln - Urteil vom 17.04.2008
10 K 4864/07
Normen:
UStDV § 17a ff. ; UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b ; UStG § 6a Abs. 1 Satz 1 ;

Beleg- und Buchnachweis für eine innergemeinschaftliche Lieferung

FG Köln, Urteil vom 17.04.2008 - Aktenzeichen 10 K 4864/07

DRsp Nr. 2008/13806

Beleg- und Buchnachweis für eine innergemeinschaftliche Lieferung

1. Neben den in § 6a Abs. 1 UStG genannten und gemeinschaftsrechtskonformen Anforderungen setzt die Annahme einer innergemeinschaftlichen Lieferung voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist. 2. Es ist nicht erforderlich, dass der innergemeinschaftliche Erwerb tatsächlich besteuert worden ist. Entscheidend ist allein, dass der Erwerbsvorgang im Bestimmungsland der Umsatzbesteuerung unterliegt. 3. Der Unternehmer hat die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG gemäß § 6a Abs. 3 Satz 1 UStG nachzuweisen. Die im Verordnungswege gemäß §§ 17a ff. UStDV nach Art. und Umfang geregelten Anforderungen an den Nachweis sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. 4. Es besteht keine Verpflichtung der Verwaltung, Informationen im Bestimmungs-Mitgliedstaat einzuholen.

Normenkette:

UStDV § 17a ff. ; UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b ; UStG § 6a Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand: