BFH - Beschluss vom 24.02.2015
V B 147/14
Normen:
UStG § 17;
Fundstellen:
BB 2015, 981
DB 2015, 845
DStR 2015, 756
NJW 2015, 10
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf , vom 03.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 V 2937/14

Bemessung der Versandhandelsumsätze einer Internet-ApothekeBerücksichtigung von Aufwandsentschädigungen gegenüber Privatpatienten

BFH, Beschluss vom 24.02.2015 - Aktenzeichen V B 147/14

DRsp Nr. 2015/5646

Bemessung der Versandhandelsumsätze einer Internet-Apotheke Berücksichtigung von "Aufwandsentschädigungen" gegenüber Privatpatienten

Die an Kassenpatienten von einer Internet-Apotheke gezahlten "Aufwandsentschädigungen" für die Mitwirkung dieser Patienten an ihrer von der Apotheke berufsrechtlich geschuldeten Beratung mindern nicht die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Versandhandelsumsätze gegenüber den Privatpatienten.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. November 2014 1 V 2937/14 A(U) wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 17;

Gründe

I.

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) betreibt in den Niederlanden eine Internet-Apotheke. Sie versendet rezeptfreie und rezeptpflichtige Medikamente in das Inland an Kunden, die entweder privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.