I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb für rund 315 000 DM (brutto) eine Segelyacht, für die er den Vorsteuerabzug begehrte und auch erhielt. Er vercharterte die Yacht im Streitjahr 1991 an vier Kunden im Umfang von insgesamt 49 Tagen. Privat nutzte er seine Yacht nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) mindestens an 7 Tagen zur Übernachtung (5. bis 12. Juni 1991) bei einer Segeltour.
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