FG Köln - Urteil vom 20.05.2020
2 K 1716/18
Normen:
UStG § 16; UStG § 18; UStDV § 61 Abs. 2 S. 1;

Berechtigung eines in Frankrich ansässigen Unternehmens Vorsteuervergütung zu erhalten; Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer Rechnungen in einer Antragsposition und die ergänzende Übersendung einer separaten Aufstellung der einzelnen Rechnungen per E-Mail

FG Köln, Urteil vom 20.05.2020 - Aktenzeichen 2 K 1716/18

DRsp Nr. 2021/194

Berechtigung eines in Frankrich ansässigen Unternehmens Vorsteuervergütung zu erhalten; Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer Rechnungen in einer Antragsposition und die ergänzende Übersendung einer separaten Aufstellung der einzelnen Rechnungen per E-Mail

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 121.046,-- EUR festgesetzt.

Normenkette:

UStG § 16; UStG § 18; UStDV § 61 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin, Vorsteuervergütung zu erhalten, insbesondere darum, ob eine Zusammenfassung mehrerer Rechnungen in einer Antragsposition und die ergänzende Übersendung einer separaten Aufstellung der einzelnen Rechnungen per E-Mail zulässig sind.