Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 121.046,-- EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin, Vorsteuervergütung zu erhalten, insbesondere darum, ob eine Zusammenfassung mehrerer Rechnungen in einer Antragsposition und die ergänzende Übersendung einer separaten Aufstellung der einzelnen Rechnungen per E-Mail zulässig sind.
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