BFH - Urteil vom 29.01.2015
V R 51/13
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
Sächsisches Finanzgericht, vom 06.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1198/13

Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über eine Anzahlung bei späterer Nichterfüllung des Vertrages aufgrund Insolvenz des Lieferanten

BFH, Urteil vom 29.01.2015 - Aktenzeichen V R 51/13

DRsp Nr. 2015/5087

Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über eine Anzahlung bei späterer Nichterfüllung des Vertrages aufgrund Insolvenz des Lieferanten

NV: Ein Vorsteuerabzug aus Anzahlungen gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG setzt neben der Anzahlung für die noch zu erbringende Lieferung oder sonstige Leistung nach dem EuGH Urteil vom 13. März 2014 C-107/13, Firin in ECLI: EU: 2014:151, BFH/NV 2014, 812) voraus, dass die noch zu erbringende Leistung aus der objektivierten Sicht des Zahlenden nicht "unsicher" ist.

Anzahlungen berechtigten nicht zum Vorsteuerabzug, wenn die spätere Erbringung der Leistung "unsicher" ist (Anm. der Redaktion: hierzu sind weitere Feststellungen zu treffen).

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. November 2013 2 K 1198/13 aufgehoben.

Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 3;

Gründe

I. Streitig ist der Vorsteuerabzug aus einem zum Zwecke der Verpachtung gekauften und angezahlten, aber nicht gelieferten Blockheizkraftwerk.