Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen Vermögens bei der Unterhaltsberechnung; Ermittlung des unterhaltsrechtlich erheblichen Einkommens aus freiberuflicher Erwerbstätigkeit
BGH, Urteil vom 16.01.1985 - Aktenzeichen IVb ZR 59/83
DRsp Nr. 1994/4458
Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen Vermögens bei der Unterhaltsberechnung; Ermittlung des unterhaltsrechtlich erheblichen Einkommens aus freiberuflicher Erwerbstätigkeit
»a) Zu den Einkünften, die der unterhaltsberechtigte Ehegatte zur Deckung seines Unterhaltsbedarfs einzusetzen hat, gehören auch Nutzungen des Vermögens, das er im Wege des Zugewinnausgleichs erhalten hat. b) Zur Frage, ob in diesen Fällen eine Obliegenheit zur Verwertung des Vermögensstammes besteht. c) Zur Ermittlung des unterhaltsrechtlich erheblichen Einkommens aus freiberuflicher Erwerbstätigkeit.«A. Die Voraussetzungen des § 1570BGB sind gegeben bei Pflege eines volljährigen, wegen Behinderung betreuungsbedürftigen Kindes.
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