Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2023 abgeändert, deren Beschluss vom 23. März 2023 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
I.
Beide Parteien vertreiben im Fernabsatz Waren an Verbraucher und unterhalten hierzu auf dem Verkaufsportal ebay ein Shop-Abonnement.
Am 16. Februar 2023 bot die Antragsgegnerin unter der ebay Artikelnummer ... ein "...Solarprofil ... Solarschiene Montageprofil" an. In der Artikelbeschreibung hieß es (Anlage K 3)
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