BFH - Urteil vom 18.01.2007
V R 22/05
Normen:
UStG (1993) § 15 § 18 Abs. 9 ; UStDV (1993) § 61 Abs. 3 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 4 ; Richtlinie 79/1072/EWG Art. 3 lit. b ; Richtlinie 86/560/EWG Art. 3 ;
Fundstellen:
BB 2007, 817
BFH/NV 2007, 1053
BFHE 217, 24
BStBl II 2007, 426
DB 2007, 836
DStRE 2007, 708
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 24.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 5219/01

Bescheinigung für Vorsteuervergütungsverfahren; Bindung des BFH an Revisionzulassung durch das FG

BFH, Urteil vom 18.01.2007 - Aktenzeichen V R 22/05

DRsp Nr. 2007/6199

Bescheinigung für Vorsteuervergütungsverfahren; Bindung des BFH an Revisionzulassung durch das FG

»Die behördliche Bescheinigung, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer zur Vergütung von Vorsteuerbeträgen vorzulegen hat, muss zum einen den Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen die Aussage enthalten, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist.«

Normenkette:

UStG (1993) § 15 § 18 Abs. 9 ; UStDV (1993) § 61 Abs. 3 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 4 ; Richtlinie 79/1072/EWG Art. 3 lit. b ; Richtlinie 86/560/EWG Art. 3 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Vergütung von Vorsteuerbeträgen an einen im Ausland (Schweiz) ansässigen Unternehmer.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine 1994 gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel. Sie erbrachte im Streitjahr 1997 unter der Bezeichnung ... insbesondere Service- und Beistandsleistungen für Notfallrücktransporte und bot ihren Kunden in diesem Zusammenhang einen Versicherungsschutz an.

Am 30. Juni 1998 beantragte die Klägerin beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Bundesamt für Finanzen --BfF--, jetzt: Bundeszentralamt für Steuern --BZSt--) die Vergütung von Vorsteuerbeträgen für den Zeitraum Januar bis Dezember 1997 (Vergütungszeitraum) in Höhe von ... DM.