FG Köln - Urteil vom 28.08.2012
7 K 1780/11
Normen:
EStG § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2; UStG § 3 Abs 9a Nr 1;

Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines Firmen-Pkw; Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung bei fehlendem Fahrtenbuch

FG Köln, Urteil vom 28.08.2012 - Aktenzeichen 7 K 1780/11

DRsp Nr. 2012/22815

Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines Firmen-Pkw; Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung bei fehlendem Fahrtenbuch

1. Die nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs ist gem. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG als unentgeltliche Wertabgabe der Besteuerung zu unterwerfen. 2. Bei fehlendem ordnungsgemäßem Fahrtenbuch bestehen weder dem Grund noch der Höhe nach Bedenken gegen die Berücksichtigung einer unentgeltlichen Wertabgabe, die das FA nach der so genannten 1%-Regel vorgenommen hat. Das FA hat sich dabei erkennbar im zulässigen Rahmen einer Schätzung gehalten, indem von dem ertragsteuerlichen Wert für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten ein Abschlag von 20% vorgenommen wurde.

Normenkette:

EStG § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2; UStG § 3 Abs 9a Nr 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der private Nutzungsanteil für ein betriebliches Fahrzeug der Klägerin zu Recht der Besteuerung unterworfen wurde.

Die steuerlich beratene Klägerin war im Streitjahr als Hausverwalterin selbständig tätig und erzielte aus dieser Tätigkeit der Umsatzsteuer unterliegende Einnahmen. Ausweislich der im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vorgelegten Gewinnermittlung nebst Bestandsverzeichnis befanden sich folgende Fahrzeuge ganzjährig im Betriebsvermögen der Klägerin:

– Mercedes Benz S 500 L (1)
– Mercedes Benz CDI Offroader (2)