FG Köln, Urteil vom 21.08.2008 - Aktenzeichen 2 K 5044/03
DRsp Nr. 2009/13301
Bestimmung der Ansässigkeit
1. Die Ansässigkeit eines Unternehmers bestimmt sich grundsätzlich nach der Unternehmerbescheinigung. Bei Zweifeln an der wirtschaftlichen Realität des angegebenen Sitzes ist es dem Staat, bei dem die Erstattung beantragt wird, jedoch nicht verwehrt, Nachforschungen gemäß der Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zu ergreifen.2. Zu den Kriterien festen Einrichtung und des Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin am besonderen Vergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9UStG i.V.m. §§ 59 ff. UStDV teilnehmen kann. Dabei ist insbesondere der Ort ihrer Ansässigkeit problematisch.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.