BFH - Beschluss vom 12.01.2012
V R 7/11
Normen:
UStG § 4 Nr. 18;

Bewertung der Leistungen eines sog. Berufsbetreuers als steuerfreie Leistungen

BFH, Beschluss vom 12.01.2012 - Aktenzeichen V R 7/11

DRsp Nr. 2012/6114

Bewertung der Leistungen eines sog. Berufsbetreuers als steuerfreie Leistungen

1. NV: Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-174/11 (Zimmermann). 2. NV: Es ist fraglich, ob der nationale Gesetzgeber unter Berücksichtigung der sich für ihn aus dem Unionsrecht ergebenden Bindungen berechtigt war, Betreuungsleistungen, die durch Vereinsbetreuer erbracht werden, von der Umsatzsteuer zu befreien, ohne diese Befreiung auf Berufsbetreuer zu erstrecken.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 18;

Gründe

I. Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin als sog. Berufsbetreuerin steuerfreie Leistungen erbringt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt) behandelte diese Leistungen als steuerpflichtig. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.