BFH - 04.02.1971 (V R 41/69) - DRsp Nr. 1997/10526
BFH, vom 04.02.1971 - Aktenzeichen V R 41/69
DRsp Nr. 1997/10526
»1. Gegen die Schätzung des Umsatzes bei Geldspielautomaten gemäß § 217AO durch Verdoppelung des Kasseninhalts des Automaten bestehen keine Bedenken. 2. Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 8 UStG 1951 ist auf die durch Geldspielautomaten erzielten Umsätze nicht anwendbar. 3. Jedes einzelne Spiel mit dem Geldspielautomaten bewirkt einen steuerbaren Umsatz. 4. Jedes in den Automaten eingeworfene Geldstück ist Entgelt für die Überlassung des Automaten zum Spielen.«