BFH vom 04.02.1971
V R 41/69
Normen:
AO § 217 ;
Fundstellen:
BFHE 102, 136
BStBl II 1971, 467

BFH - 04.02.1971 (V R 41/69) - DRsp Nr. 1997/10526

BFH, vom 04.02.1971 - Aktenzeichen V R 41/69

DRsp Nr. 1997/10526

»1. Gegen die Schätzung des Umsatzes bei Geldspielautomaten gemäß § 217 AO durch Verdoppelung des Kasseninhalts des Automaten bestehen keine Bedenken. 2. Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 8 UStG 1951 ist auf die durch Geldspielautomaten erzielten Umsätze nicht anwendbar. 3. Jedes einzelne Spiel mit dem Geldspielautomaten bewirkt einen steuerbaren Umsatz. 4. Jedes in den Automaten eingeworfene Geldstück ist Entgelt für die Überlassung des Automaten zum Spielen.«

Normenkette:

AO § 217 ;