I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein Gasthaus mit Fremdenbeherbergung. Im Jahre 1969 führte er an seinem Betriebsgebäude - einem ursprünglich landwirtschaftlichen Anwesen - Um- und Ausbauten durch. Bis dahin befanden sich im Wohnteil, der vertikal vom hangseitig gelegenen landwirtschaftlichen Teil (Stallungen im Erdgeschoß, Scheune im Obergeschoß) getrennt war, im Erdgeschoß die Gaststube, im Obergeschoß Wohnräume und im Dachgeschoß drei Fremdenzimmer. Im Jahre 1966 wurden in einem Teil des ehemaligen Stalles und einem 1 1/2 geschossigen Seitenanbau Schlacht- und Kühlräume eingerichtet.
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