BFH - 13.08.1970 (V R 69/66) - DRsp Nr. 1997/10544
BFH, vom 13.08.1970 - Aktenzeichen V R 69/66
DRsp Nr. 1997/10544
»Beförderungssteuerpflichtige Ferntransporte, die ein Viehagent ausführt, um die für den Auftraggeber angekauften Tiere sogleich nach dessen Weisung zu befördern, sind im Verhältnis zum Vermittlungsgeschäft keine Nebenleistungen und müssen deshalb als nach § 4 Nr. 9 UStG 1951 steuerfreie Umsätze behandelt werden.«
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