BFH vom 19.01.1995
V R 60/92

BFH - 19.01.1995 (V R 60/92) - DRsp Nr. 1997/8434

BFH, vom 19.01.1995 - Aktenzeichen V R 60/92

DRsp Nr. 1997/8434

1. Umsätze, die - nach Steuerfestsetzung aufgrund einer Schätzung - in einer Umsatzsteuererklärung angegeben werden, sind regelmäßig nur insoweit nachträglich bekanntgewordene Tatsachen i.S.d. § 173 Abs. 1 AO 1977, als sie die vom Finanzamt im Schätzungsbescheid bereits erfaßten Umsätze übersteigen. 2. Die in der Umsatzsteuererklärung erklärten, im Schätzungsbescheid nicht erfaßten Vorsteuerbeträge stehen mit den nachträglich bekanntgewordenen Umsätzen grundsätzlich nur insoweit im Zusammenhang i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO 1977, als sie zur Ausführung dieser Umsätze verwendet wurden. Die Vorsteuerbeträge können im Schätzungswege im Verhältnis der geschätzten zu den erklärten Umsätzen aufgeteilt werden.