BFH - 26.05.1977 (V R 95/76) - DRsp Nr. 1997/13538
BFH, vom 26.05.1977 - Aktenzeichen V R 95/76
DRsp Nr. 1997/13538
»Ein Arzt, der aus seiner mit behördlicher Erlaubnis geführten ärztlichen Abgabestelle für Arzneien (sog. ärztliche Hausapotheke) gegen Entgelt Medikamente an Patienten abgibt, wird nicht in Ausübung heilberuflicher Tätigkeit i.S. des UStG 1967 § 4 Nr. 14 S. 1, sondern gewerblich tätig.«