Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft, hat zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesfinanzhof (BFH) betreffend die Aufhebung bzw. Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids (§ 75 Abs. 1 der Abgabenordnung -
Die Klägerin schloß am 1. März 1979 mit der X-KG einen Kaufvertrag über den Erwerb von drei Einzelhandelsfilialen -unstreitig gesondert geführte Betriebe i.S. von §
Im August 1979 wies das zuständige Amtsgericht einen Antrag der X-KG auf Eröffnung des Konkursverfahrens ab.
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