BFH - Urteil vom 03.05.1990 (VII R 71/88) - DRsp Nr. 1996/10775
BFH, Urteil vom 03.05.1990 - Aktenzeichen VII R 71/88
DRsp Nr. 1996/10775
»1. Zu den nach § 21 Abs. 2UStG 1980 für die Einfuhrumsatzsteuer sinngemäß geltenden "Vorschriften für Zölle" zählt auch das Gemeinschaftszollrecht.2. Die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 (NacherhebungsVO) auf die Einfuhrumsatzsteuer steht im Einklang mit Sinn und Zweck dieser Steuer.3. "Zu einem Zollverfahren angemeldet" i.S. des Art. 2 Abs. 1 S. 1 NacherhebungsVO sind auch solche Waren, die im Reiseverkehr gestellt und unter Verzicht auf Aufforderung zur Anmeldung (§ 13 ZG) freigegeben worden sind.«