I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wurde 1976 gegründet; zum 31. Januar 1985 beendete er seine sportlichen Aktivitäten. Nach § 2 der Satzung bestand sein Zweck im Betreiben von Leistungstanzsport und der Nachwuchsförderung, insbesondere für den Formationstanz. Der Kläger nahm an Regional- und Bundesligaturnieren teil. Er beteiligte sich an nationalen und internationalen Meisterschaften. Er führte außerdem gegen Entgelt Schauauftritte durch. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) beurteilte die Schauauftritte als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und unterwarf die entsprechenden Umsätze dem normalen Steuersatz.
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