I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) vertritt - in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins - die Interessen von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern. Er hat die Aufgabe, seine Mitglieder über ihre Rechte und Pflichten zu unterrichten und sie bei der Wahrung ihrer Interessen zu unterstützen. Er erzielt Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, aus Rechtsberatung und Prozeßvertretung (Rechtsabteilung), aus dem Verkauf von Vordrucken, aus der Vermietung eines Grundstücks und aus Kapitalvermögen.
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