I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) waren zu Anteilen von je 50 v.H. Gesellschafter der inzwischen erloschenen... OHG (OHG), die ein Bauunternehmen betrieb und in den Streitjahren (1978 bis 1980) Subunternehmer einsetzte.
Nach einer Außenprüfung wertete der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die Leistungsbeziehungen zwischen den Subunternehmern und der OHG als illegale Arbeitnehmerüberlassung. Das FA versagte der OHG den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der Subunternehmer mit der Begründung, der tatsächliche Gegenstand der Leistungen stimme nicht mit dem in den Rechnungen aufgeführten überein.
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